Rechtsprechung
   BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,987
BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03 (https://dejure.org/2004,987)
BFH, Entscheidung vom 17.02.2004 - VIII R 58/03 (https://dejure.org/2004,987)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - VIII R 58/03 (https://dejure.org/2004,987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG 2002 § 74 Abs. 1; BSHG (in der ab 2002 geltenden Fassung) § 91 Abs. 2 Satz 3; AO 1977 § 5

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG 2002 § 74 Abs. 1; BSHG (in der ab 2002 geltenden Fassung) § 91 Abs. 2 Satz 3; AO 1977 § 5

  • Judicialis

    EStG 2002 § 74 Abs. 1; ; BSHG (in der ab 2002 geltenden Fassung) § 91 Abs. 2 Satz 3; ; AO 1977 § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Auszahlung des vollen Kindergelds für ein vollstationär untergebrachtes behindertes volljähriges Kind an den Sozialhilfeträger

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abzweigung des Kindergelds zugunsten des Sozialhilfeträgers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Abzweigung des Kindergeldes zugunsten des Sozialhilfeträgers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für Auszahlung von Kindergeld an die Stelle, die dem Kind Unterhalt gewährt; Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten gemäß § 91 Abs. 2 S. 3 BSHG n.F. (Bundessozialhilfegesetz) trotz des Fehlens einer zivilrechtlichen ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 74 Abs 1
    Abzweigung; Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 1
  • FamRZ 2004, 1723 (Ls.)
  • BB 2004, 1950
  • DB 2004, 1919
  • BStBl II 2006, 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Nürnberg, 05.06.2003 - IV 433/02

    Abzweigung des Kindergeldes bei Kostenübernahme durch Sozialhilfebeträge

    Auszug aus BFH, 17.02.2004 - VIII R 58/03
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1396 veröffentlicht.
  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Beim Erlass eines erneuten Abzweigungsbescheids wäre es nach Auffassung des Senats nicht ermessensfehlerhaft, den vom Kläger geleisteten Betreuungsunterhalt --ohne detaillierte Bewertung der Unterhaltsaufwendungen-- pauschal zu berücksichtigen und nur die Hälfte des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger abzuzweigen (vgl. zur Aufteilung auch BFH-Urteile vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130, und vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).
  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 177/07

    Keine Abzweigung des Kindergeldes zu Gunsten des Sozialhilfeträgers bei

    Liegen - wie im Streitfall - die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG vor, so liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Familienkasse, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Kindergeld abgezweigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 23.02.2006 III R 65/04, a.a.O.;vom 17.11.2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692;vom 17.02.2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).

    Beschränkt sich die Unterhaltsleistung des zu seinem Kind kontaktlosen Kindergeldberechtigten auf die regelmäßige Zahlung des Kostenbeitrages von 46, 00 Euro, ist die allein ermessensgerechte Entscheidung auf die Abzweigung des Kindergeldes in Höhe des verbleibenden Differenzbetrages zur Höhe des gesetzlichen Kindergeldes reduziert (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, BStBl II 2006, 130).

    Zwar ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH nicht ermessensfehlerhaft, den vom Kläger geleisteten Betreuungsunterhalt - ohne detaillierte Bewertung der Unterhaltsaufwendungen - pauschal zu berücksichtigen und in typisierender Weise nur die Hälfte des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger abzuzweigen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BFH/NV 2006, 1575; vgl. zur Aufteilung auch BFH-Urteile vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130, und vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).

  • FG Thüringen, 13.02.2008 - 3 K 178/07

    Abzweigung von Kindergeld an Sozialhilfeträger bei in Folge Mittellosigkeit nicht

    Liegen - wie im Streitfall - die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 EStG vor, so liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Familienkasse, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Kindergeld abgezweigt wird (vgl. BFH-Urteile vom 23.02.2006 III R 65/04, a.a.O.; vom 17.11.2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692;vom 17.02.2004, VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).

    Beschränkt sich die Unterhaltsleistung des zu seinem Kind kontaktlosen Kindergeldberechtigten auf die regelmäßige Zahlung des Kostenbeitrages von 46, 00 Euro, ist die allein ermessensgerechte Entscheidung auf die Abzweigung des Kindergeldes in Höhe des verbleibenden Differenzbetrages zur Höhe des gesetzlichen Kindergeldes reduziert (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).

    Zwar ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BFH nicht ermessensfehlerhaft, den vom Kläger geleisteten Betreuungsunterhalt - ohne detaillierte Bewertung der Unterhaltsaufwendungen - pauschal zu berücksichtigen und in typisierender Weise nur die Hälfte des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger abzuzweigen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04, BFHE 212, 481, BFH/NV 2006, 1575; vgl. zur Aufteilung auch BFH-Urteile vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03, BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130, und vom 17. November 2004 VIII R 30/04, BFH/NV 2005, 692).

  • BFH, 26.08.2010 - III R 16/08

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht -

    Zur Begründung der Revision trägt die Familienkasse vor, das angefochtene Urteil widerspreche dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03 (BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).

    Ermessensgerecht ist in einem solchen Fall allein die Auszahlung des Kindergeldes an das Kind, da der erkennbare Zweck des § 74 Abs. 1 EStG darin liegt, dem Kind das Kindergeld zukommen zu lassen, wenn der Kindergeldberechtigte keinen Unterhalt leistet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 206, 1, BStBl II 2006, 130).

  • BFH, 17.11.2004 - VIII R 30/04

    Kindergeld: Abzweigung

    Zwar habe der erkennende Senat mit Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 58/03 (BFHE 206, 1) entschieden, dass ein Sozialhilfeträger, der im Rahmen der Eingliederungshilfe die gesamten Kosten für die vollstationäre Unterbringung eines behinderten volljährigen Kindes übernehme, die Abzweigung des Kindergeldes in voller Höhe beanspruchen könne, wenn der Kindergeldberechtigte keinerlei Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes oder die Kontaktpflege mit dem Kind trage.

    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats in den Urteilen in BFHE 206, 1 und vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03 (juris).

  • FG Hessen, 01.02.2007 - 13 K 2752/06

    Abzweigung des Kindergeldes für ein volljähriges behindertes und voll stationär

    Das erkennende Gericht hatte im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Verfahren VIII R 58/03, VIII R 30/04 und III R 65/04 das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Bei der Frage der Abzweigung des Kindergeldes handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Familienkasse (vgl. BFH-Urteil vom 23.02.2006, III R 65/04; BFH-Urteil vom 17.11.2004, VIII R. 30/04; BFH-Urteil vom 17.02.2004, VIII R 58/03, alle Juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2006 - L 8 SO 121/05

    Leistungsgewährung nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) gegenüber einem

    Dem steht das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 17. Februar 2004 (VIII R 58/03) nicht entgegen.
  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2017 - 2 K 217/16

    Abzweigung von Kindergeld an eine durch eine amtsgerichtlich bestellte Betreuerin

    Wenn der Kindergeldberechtigte seinen Unterhaltspflichten nicht nachkomme oder bestehe mangels Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht und verwende er das Kindergeld für andere Zwecke, so eröffne § 74 Abs. 1 EStG der Beklagten die Möglichkeit, das Kindergeld an eine andere Person als den Kindergeldberechtigten, insbesondere auch das Kind selbst, auszuzahlen (vgl. Kirchhoff/Söhn, EStG, § 74 Rn. B1; Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. Februar 2004, VIII R 58/03, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2006, 130).
  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 272/08

    Möglichkeit des Abzweigens von Kindergeld an einen Minderjährigen; Aufzählung der

    Diesen Gedanken greift § 74 Abs. 1 EStG auf: Kommt der Kindergeldberechtigte seinen Unterhaltspflichten nicht nach oder besteht mangels Leistungsfähigkeit keine Unterhaltspflicht und verwendet er das Kindergeld für andere Zwecke, so eröffnet § 74 Abs. 1 EStG der Familienkasse die Möglichkeit, das Kindergeld an eine andere Person als den Kindergeldberechtigten, insbesondere auch an das Kind selbst, auszuzahlen (vgl. Kirchhof/Söhn, EStG Kommentar, § 74 Rdnr. B 1; BFH-Urteil vom 17.02.2004 VIII R 58/03, BStBl II 2006, 130).

    Der erkennbare Zweck des § 74 Abs. 1 EStG - wie oben bereits angeführt - liegt darin, dass dann, wenn der Kindergeldberechtigte keine Aufwendungen für den Unterhalt des Kindes trägt, das Kindergeld nicht ihm, sondern entweder dem Kind oder aber demjenigen zugute kommen soll, der dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt (vgl. BFH-Urteil vom 17.02.2004 VIII R 58/03, BStBl II 2006, 130).

  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2008 - 13 K 285/06

    Keine Abzweigung von Kindergeld an Sozialleistungsträger bei einem

    Auf das BFH-Urteil vom 17.02.2004 VIII R 58/03 wurde hingewiesen.
  • FG Hamburg, 10.05.2012 - 1 K 19/11

    Einkommensteuer/Kindergeld: Kindergeldberechtigung eines in Deutschland

  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2009 - L 8 SO 16/07

    Kostenerstattung nach dem BSHG für erbrachte Leistungen der stationären

  • BFH, 27.10.2004 - VIII R 65/04

    Kindergeld: Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG

  • BFH, 25.09.2008 - III R 16/06

    Ermessensreduzierung auf Null bei Abzweigung des Kindergeldes zugunsten des

  • FG Köln, 30.03.2022 - 5 K 1464/21

    Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch eines Steuerpflichtigen auf

  • FG München, 21.04.2004 - 9 K 1018/04

    Abzweigung des Kindergeldes an Sozialhilfeträger bei Heimunterbringung des

  • FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10352/05

    Kindergeldabzweigung bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten Kindes

  • FG Brandenburg, 08.12.2005 - 6 K 2516/02

    Keine Auslegung eines Antrags auf Auszahlung von Kindergeld als Antrag auf

  • FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10102/06

    Kindergeldabzweigung bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten Kindes

  • FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10081/06

    Kindergeldabzweigung bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten Kindes

  • FG Berlin, 15.09.2006 - 10 K 10039/06

    Kindergeldabzweigung bei vollstationärer Unterbringung eines behinderten Kindes

  • FG Baden-Württemberg, 11.11.2008 - 4 K 2281/07

    Abzweigung von Kindergeld zugunsten eines Sozialhilfeträgers

  • FG Münster, 21.02.2008 - 8 K 3734/06

    Auszahlung von Kindergeld an das Kind bei unterlassener Unterhaltsleistung durch

  • FG Münster, 23.10.2007 - 8 K 590/06

    Auszahlung von festgesetztem Kindergeld an ein Kind im Fall unterbliebener

  • FG Berlin, 21.03.2005 - 10 K 10366/04

    Umfang der Kindergeldabzweigung bei nur geringen Unterhalt der

  • FG Münster, 25.11.2004 - 5 K 429/02

    Kindergeldabzweigung trotz eines Unterhaltsangebots der Eltern

  • FG München, 12.12.2007 - 10 K 4917/06

    Abzweigung von Kindergeld an eine Unterhalt gewährende Stelle; Zahlung von

  • FG Düsseldorf, 04.07.2005 - 14 K 5656/04

    Abzweigung; Kindergeldabzweigung; Unterhaltspflicht; Kost und Logis;

  • FG München, 14.02.2007 - 9 K 2453/06

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes in einer

  • FG München, 14.02.2007 - 10 K 930/06

    Pflicht zur Abzweigung von Kindergeld an eine Unterhalt gewährende Stelle;

  • FG Sachsen, 20.11.2006 - 5 K 875/03

    Abzweigung des Kindergeldes an das Jugendamt aufgrund der Unterbringung des

  • FG München, 01.07.2013 - 5 K 1401/12

    Kindergeld, neue Ermessensentscheidung nach Abzweigungsverfügung im

  • FG Nürnberg, 14.07.2010 - 3 K 21/08

    Behörde trägt die Feststellungslast (objektive Beweislast) für den Tag der

  • SG Hildesheim, 11.10.2011 - S 54 AS 2569/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht